Telematikinfrastruktur (TI) und Medikationsplan: Das kommt 2017 auf Arztpraxen zu

Es fühlt sich so an, als würde nach einem Jahr Pause endlich die neue Staffel der Lieblingsserie im Fernsehen beginnen. Man stellt Snacks und Getränke bereit, erinnert sich noch einmal an das Ende der letzten Staffel, und wartet gespannt auf die kommenden Ereignisse. So beginnt das Anbietermeeting 2016, bei dem die Kassenärztliche Bundesvereinigung den Softwareanbietern die Neuerungen des kommenden Jahres vorstellt.

Wir erinnern uns: in einer überraschenden Wendung der Ereignisse wurde im letzten Jahr noch schnell die beschleunigte Vermittlung von Facharztterminen über KV-eigene Vergabestellen angekündigt. Offenbar kamen sie beim Publikum nicht so gut an, vielleicht war auch die Gage zu hoch – dieses Jahr tauchen sie nur noch in einer kleinen Nebenrolle auf. Stolz verkündet man jetzt die Zahl von 50.000 vermittelten Terminen seit dem Start im Januar. Allerdings – zum Start vor einem Jahr hatte man schon mal 15 Millionen Überweisungs-Codes in Umlauf gebracht.

Telematikinfrastruktur

Cliffhanger des letzten Jahres war die Ankündigung, die Einführung der Telematikinfrastruktur stehe unmittelbar bevor. Um den vom eHealth-Gesetz für 2018 angedrohten Budgetkürzungen bei den Spitzenverbänden und den Honorarabschlägen in den Praxen noch zu entkommen, sollte die Testphase spätestens Anfang 2016 beginnen. Tatsächlich gab es keine wilden Actionszenen, sondern Dornröschenschlaf. Es gebe nicht viel zu berichten, begann der Geschäftsführer der Gematik seinen Vortrag. Die Vorbereitungen seien abgeschlossen, die Infrastruktur sei aufgebaut – aber die Testphase in den Regionen habe noch nicht begonnen. Denn die dafür notwendigen Lesegeräte für die Versichertenkarten sowie die Konnektoren, mit denen sich die Praxen in das sichere Netz der Telematikinfrastruktur (TI) verbinden, sind von der Industrie noch nicht geliefert, weil von Gematik noch nicht zugelassen. Die Aussage, man sei zuversichtlich, noch in diesem Jahr mit der Erprobung zu beginnen, wurde vom Publikum kommentarlos zur Kenntnis genommen.

Überhaupt – während es in den vergangenen Jahren auch schon mal bohrende Fragen und heiße Diskussionen gab, glich die Veranstaltung dieses Jahr eher einem Kammerspiel – subtile Andeutungen, überraschende Enthüllungen versteckt in Nebensätzen. So fiel im Zusammenhang mit dem Rollout der TI ganz nebenbei die Bemerkung, die Leistungserbringer müssten sich selbst um den Update ihrer Kartenterminals und Konnektoren kümmern. Ob dies bedeutet, dass die Praxen diesmal keine Zuschüsse für die Anschaffung der neuen, für die Telematikinfrastruktur notwendigen neuen Lesegeräte und Konnektoren bekommen sollen, blieb offen. Deutlich wurde das Problem mit der Förderung des eArztbriefes in 2018 – Versand und Empfang werden in 2018 nur noch dann honoriert, wenn dazu die Dienste der Telematikinfrastruktur genutzt würden. Stehen die TI-Dienste Anfang 2018 nicht zur Verfügung, gibt es “ein Zeitfenster bis zur Einführung der TI”, in dem der eArztbrief nicht abgerechnet werden kann. Und noch eine Randbemerkung mit dem Zeug zum Showdown: das E-Health-Gesetz verpflichtet Ärzte dazu, ihre Software auf dem aktuellen Stand zu halten, was auch die Arzneimitteldaten einschließt. Um hier stets aktuell sein, müsste die Software in der Praxis statt wie bisher einmal im Quartal eigentlich alle 14 Tage mit Updates aktualisiert werden. Noch sei nichts entschieden, beruhigt die KBV, die Verhandlungen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband liefen noch. Letzterer hat sich aber bereits eindeutig für die schnellere Updatefrequenz ausgesprochen, um neueste Erkenntnisse über -insbesondere fehlende- Zusatznutzen von Arzneimitteln schneller in die Praxen zu bringen.

Medikationsplan – erst mal auf Papier

Einer der Hauptdarsteller dieses Jahres war der Medikationsplan, dessen Einführung unmittelbar bevor steht. Vor fünfzehn Jahren hatte die Idee, alle Arzneimittel eines Patienten auf einer Chipkarte zu speichern und darüber Wechselwirkungen entdecken zu können, überhaupt erst zur Einführung der Krankenversichertenkarte geführt. An dieser Grundidee hat sich auch weiterhin nichts geändert: alle Arzneimittel eines Patienten sollen spätestens ab 2018 auf seiner elektronischen Versichertenkarte gespeichert werden. Dann sollen alle anderen behandelnden Ärzte und Apotheken in der Lage sein, die komplette Medikation eines Patienten einzusehen und bei Bedarf auch zu ändern.

Weil sich dazu alle Beteiligten an die Telematikinfrastruktur anschließen müssen, wird der Medikationsplan jetzt für eine Übergangszeit erst einmal in Papierform eingeführt. Ein Kompromiss mit Potential zur Komödie oder Tragödie. Denn zur Aktualisierung der Medikation in der Papierversion verpflichtet ist nur der erstausstellende Arzt, der seine Patienten jetzt aktiv auf ihren Anspruch hinweisen muss. Apotheken können auf Wunsch des Versicherten aktualisieren, so wie andere Ärzte und Krankenhäuser, die die ausstellenden Ärzte über neue Verordnungen informieren müssen.

Weil der Medikationsplan papierbasiert ist, erfordert seine Aktualisierung jeweils einen Neuausdruck. Erscheint ein Patient mit einem oder mehreren Medikationsplänen in der Praxis, müssen zunächst deren Daten ins eigene System übernommen werden. Die Medikation wird schrittweise zusammengeführt, überprüft und bei Bedarf abgeändert. Einige Angaben wie Hinweise zur Einnahme und Einnahmegrund müssen manuell ergänzt werden. Dann wird daraus wieder ein neuer Medikationsplan erstellt und ausgedruckt, der alte wird ungültig gemacht. Die verlockende Alternative zu diesem umständlichen Prozess ist die zulässige handschriftliche Ergänzung vorhandener Pläne, von der sicherlich viele Fachärzte und Apotheker Gebrauch machen werden.

Die Arzneimittel werden im Plan mit Wirkstoffbezeichnung und optional mit Handelsname bezeichnet. Eindeutige identifizierende Angaben eines Präparats wie z.B. die Pharmazentralnummer fehlen, was eine systemgestützte Zusammenführung der Daten verschiedener Pläne verhindert. Außerdem verwenden die verschiedenen Arzneimitteldatenbanken derzeit noch unterschiedliche Bezeichnungen für die gleichen Wirkstoffe und Wirkstärken, was dazu führen kann, dass die Angaben auf dem Medikationsplan und der Arzneimittelpackung abweichen können. Die Entscheidung, ob es sich bei mehreren Einträgen im Plan eigentlich um das gleiche Präparat handelt, muss am Ende der Arzt bei der Durchsicht treffen.

Um die Übernahme der Daten von den alten Plänen in die eigene Praxissoftware zu automatisieren, werden diese mit einem Barcode versehen. Mit einem Barcode-Scanner soll dessen Inhalt gelesen und in die eigene Software übernommen werden. Die IT-Experten der KBV berichteten hierzu allerdings, dass dies nur wie gewünscht funktioniert, wenn der Medikationsplan mit einem Laserdrucker erstellt wird, denn das Druckbild von Farb- oder Nadeldruckern ist für die hohe Informationsdichte des Barcodes nicht scharf genug. Da Laserdrucker aber erst von ca. 40% aller Praxen für den Blankoformulardruck verwendet werden, ist damit zu rechnen, dass viele Medikationspläne von den Scannern nicht gelesen werden können. Es empfiehlt sich daher, vor dem Kauf eines Scanners mit einer Reihe von Medikationsplänen ausgiebig zu testen. Bei der Verwendung eines Smartphones als Scanner muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die gelesenen Patientendaten nur geschützt ins Praxissystem übertragen werden. Fast überflüssig zu erwähnen, dass handschriftliche Ergänzungen vom Scanner natürlich nicht gelesen werden können. Da der Einsatz eines Scanners nicht verpflichtend ist, sollte man vor der Anschaffung erst einmal prüfen, wie viele Medikationspläne in welcher Qualität in der Praxis ankommen. Überhaupt ist unmittelbare Eile nicht vonnöten – in einer Übergangsfrist bis Ende März 2017 können die derzeit in den Systemen bereits vorhandenen Medikationspläne weiterverwendet werden.

Auch sonst wird den Softwareherstellern die Arbeit nicht ausgehen. Die neue Heilmittelverordnung startet zum Jahreswechsel, es kommen Änderungen im eDMP Diabetes mellitus, den Leistungsziffern und einigen Formularen. Wir freuen uns jetzt schon auf die nächste Staffel im kommenden Jahr…