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Wenn Sie sich fragen, wie bei RED connect Videotermine erstellt werden, zeigt unsere Online-Hilfe diese Videoanleitung dazu:
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RED telematik für Praxen
Die Kosten des TI-Anschlusses werden nach dem ersten Quartal der Anbindung an die Telematik-Infrastruktur erstattet. Der Nachweis erfolgt dabei automatisch mit der KV-Abrechnung. Dazu muss im abgelaufenen Quartal mindestens für eine Versichertenkarte ein Versicherten-Stammdaten-Abgleich durchgeführt worden sein. Der dabei erzeugte Prüfnachweis wird automatisch in die Abrechnungsdaten übernommen. Weist eine Praxis so den Anschluss nach, erhält sie ab diesem Zeitpunkt die laufende Förderung für den Betrieb.
Die Kommunikation mit der Telematik-Infrastruktur geht immer von der Arztsoftware aus. Daher wurden alle Systeme um eine Schnittstelle erweitert, über die sie mit dem Konnektor Daten austauschen können. Diese Schnittstelle ist von der gematik definiert und wird von dieser auch auf Konformität geprüft. Dadurch wird sichergestellt, dass jede Arztsoftware korrekt mit jedem Konnektor arbeitet - unabhängig, ob er in der Arztpraxis oder im Rechenzentrum steht.
Jede Arztsoftware, die mit dem TI-Konnektor kommunizieren soll, braucht eine entsprechende technische Erweiterung. Im Gegensatz zu uns verlangen viele Softwareanbieter dafür einmalig oder sogar monatlich zusätzliche Gebühren. Bitte setzen Sie sich daher vorab mit Ihrem Softwarehersteller in Verbindung.
Eine gesonderte Vergütung des Internetanschlusses sieht die Finanzierungsvereinbarung der Telematikinfrastruktur nicht vor. Auch ist sie nicht Bestandteil der vereinbarten Pauschalen für die Erstausstattung und die Betriebskosten.
Zum VSDM sind alle Ärzte und Psychotherapeuten grundsätzlich beim ersten Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal verpflichtet. Auch Ärztinnen und Ärzte, die extrem selten mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt behandeln, müssen in der Lage sein, das VSDM durchzuführen. Selbst wenn es aufgrund der individuellen Versorgungssituation grundsätzlich sein kann, dass kein VSDM durchgeführt werden muss, können oder müssen perspektivisch andere Anwendungen der TI genutzt werden. Daher müssen sich auch diese Praxen an die TI anschließen.
RED telematik für Apotheken
Als Anbieter stellen wir Ihnen ein Rechnungsdokument aus, in dem wir bestätigen, dass Ihre Apotheke erfolgreich an die TI angeschlossen ist. Die Funktion Ihres Telematik-Anschlusses weisen wir über die erfolgreiche Durchführung eines Versicherten-Stammdaten-Abgleichs nach. Als Abrechnungsstelle fungiert der Fonds zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken (Nacht- und Notdienstfonds, NNF).
Laut Erstattungsvereinbarung werden die Kosten des TI-Anschlusses nach dem ersten Quartal der Anbindung an die Telematikinfrastruktur erstattet. Der Nachweis der technischen Inbetriebnahme ist im Wege einer Selbsterklärung der Apotheke im Rahmen des Antragsverfahrens mitzuteilen. Form, Inhalt und notwendige Nachweise der Erklärung werden vom Deutschen Apothekerverband e. V./der Abrechnungsstelle festgelegt.
Der Anschluss an die TI erfolgt mit RED telematik innerhalb kürzester Zeit. Zum Installationstermin erhält die Apotheke ein Kartenterminal, das mit dem lokalen Netzwerk der Apotheke verbunden wird. Außerdem wird der Apothekenausweis (SMC-B) in das dafür vorgesehene Fach des Kartenterminals eingesteckt. Wenn die Apotheke über keine eigene Firewall verfügt, kommt zusätzlich die Hardware-Lösung “RED box” zum Einsatz, die den VPN-Zugang und die Firewall kombiniert. Den Rest erledigt RED im Hintergrund.
Um zu entscheiden, wie viele Kartenterminals tatsächlich benötigt werden, ist es wichtig zu wissen, welche Funktion ein Kartenterminal erfüllt: In genau ein Kartenterminal in der Arztpraxis/Apotheke muss der Institutionsausweis (SMC-B) und der Heilberufsausweis (HBA) gesteckt werden. Diese sind für die Authentifizierung und später für die Signierung erforderlich. Darüber hinaus dienen sie dazu, die Gesundheitskarten der Patienten einzulesen und, im Falle des Beschreibens, den Patienten seinen Sicherheitscode eingeben zu lassen. Solange die Ärzte keine elektronischen Medikationspläne auf die Karten schreiben, macht das regelmäßige Einlesen derer allerdings wenig Sinn. Aus diesem Grund genügt anfänglich ein einziges Kartenterminal für die Aufnahme der SMC-B und des HBA sowie das gelegentliche Einlesen, falls doch einmal ein Patient mit einem Medikationsplan auf der Karte erscheint.
Zwischen dem Apotheken-LAN und unserem Rechenzentrum wird ein sicheres VPN (IPsec oder OpenVPN) aufgebaut, über das der gesamte Datenverkehr zwischen den Apotheken-PC und dem Konnektor sowie zwischen dem Konnektor und den Kartenterminals geleitet wird. Außerdem kommuniziert die von uns ausgelieferte Software “RED apo” TLS-verschlüsselt, also über HTTPS, mit dem Konnektor.
Die Kommunikation mit der Telematik-Infrastruktur geht immer vom Warenwirtschaftssystem aus. Daher müssen alle Warenwirtschaftssysteme um eine Schnittstelle erweitert werden, über die sie mit einem (beliebigen) TI-Konnektor Daten austauschen können. Diese Schnittstelle ist von der gematik definiert und wird von dieser auch zertifiziert. Dadurch wird sichergestellt, dass die Warenwirtschaft korrekt mit jedem TI-Konnektor arbeitet – unabhängig, ob er in der Apotheke oder im Rechenzentrum steht.
Nein, erstmal nicht. Erst für die Anwendung eRezept müssen Daten der Versichertenkarte in die Warenwirtschaft übernommen werden. Erst um das eRezept zu nutzen, ist daher ein entsprechendes Modul in der Warenwirtschaft unumgänglich. Die Anwendungen eMedikationsplan und Notfalldatenmanagement können dagegen auch ohne direkte Anbindung an die Warenwirtschaft genutzt werden. Dafür stellen wir mit RED apo eine eigene webbasierte Software zur Verfügung.
Auf dem Apothekenserver muss überhaupt nichts installiert werden. Diesen lassen wir vollkommen unangetastet. RED apo ist eine webbasierte, installationsfreie Software, die von Haus aus in jedem modernen Browser (Chrome, Firefox, Safari) läuft. Sie rufen einfach unsere Webseite auf und fertig.
Unser Rechenzentrums-Konnektor ist, wie bei jeder anderen Lösung, über eine IP-Adresse im Apotheken-LAN erreichbar. Diese IP-Adresse wird in die Warenwirtschafts-Software genauso eingetragen, als wenn der Konnektor lokal vorhanden wäre. Und falls doch etwas einmal nicht funktionieren sollte, kümmern wir uns um alles und tauschen uns mit Ihrem Warenwirtschaftsanbieter aus. Übrigens: Wann genau Sie Ihre Warenwirtschaft an die TI anschließen müssen/sollten können Sie bei unserer Lösung frei bestimmen.
Konnten Sie Ihr Problem mit unserer Online-Hilfe lösen?
RED Kundenservice
E-Mail support@redmedical.de |
Montag – Freitag | 6:30 Uhr – 18 Uhr |
Tel. 089 997 43 72 72 | ||
Montag – Freitag | 9 Uhr – 12 Uhr | |
Montag – Donnerstag | 14 Uhr – 17 Uhr |
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