Neues E-Health-Gesetz: Monatliche Updates der Arzneimitteldatenbanken vorgeschrieben

Böse Weihnachtsüberraschung – wie der Ärztliche Nachrichtendienst berichtet, werden viele Softwarehäuser die Wartungskosten für die Praxissoftware im nächsten Jahr erhöhen. Grund dafür ist eine Regelung im E-Health-Gesetz von Minister Gröhe, nach der Vertragsärzte bei der Verordnung von Arzneimitteln aktuelle Arzneimitteldaten wie Preise oder Inhalte der Arzneimittel-Richtlinie verwenden müssen.

Daher sind ab dem 1. April 2018 statt quartalsweiser nun monatliche Updates der Arzneimitteldatenbanken vorgesehen. Da sich die Kostenträgern 14-tägliche Updates gewünscht haben, soll die Frequenz der Updates zu einem späteren Zeitpunkt sogar noch weiter beschleunigt werden. Da herkömmliche Systeme die Arzneimitteldaten in der Regel zusammen mit ihren Quartalsupdates ausliefern, bedeutet diese Änderung, dass zukünftig die Software im Quartal dreimal statt wie bisher einmal aktualisiert werden muss. Für die Praxen bedeutet das mehr Probleme beim Einspielen der Updates, zusätzlichen Ärger bei Fehlern in den Updates und einen deutlich höheren Zeitaufwand.

Unsere Kunden dagegen können ihre Festtage ganz ungetrübt genießen – RED medical aktualisiert die Arzneimitteldaten ja schon jetzt alle 14 Tage, ohne dass in den Praxen Updates eingespielt werden müssen. Die Kosten dafür sind bereits in unserer Grundgebühr enthalten. Denn zusätzlichen Arbeitsaufwand, mit dem die anderen Hersteller die Mehrkosten begründen, haben wir nicht – die Aktualisierung der Arzneimitteldaten haben wir vollautomatisiert, und Datenträger für Updates müssen wir auch nicht verschicken.