Digitales Gesundheitswesen: Wie geht es weiter mit
E-Rezept, eAU, ePA, TI und KIM?

Es hätte ein großer Tag in der Geschichte des deutschen Gesundheitswesens werden können: Am 1. Januar 2022 sollte das elektronische Rezept und die elektronische AU landesweit verpflichtend eingeführt werden. Das Ende ist bekannt: Kurz vor dem geplanten Rollout zog das BMG die Notbremse und setzte den Startzeitpunkt auf unbestimmte Zeit aus. Das befürchtete Chaos zum Jahreswechsel ist somit ausgeblieben, auch wenn die Probleme damit bei weitem nicht gelöst sind. Wie geht es also weiter mit den beiden eHealth-Anwendungen? Und wie ist der Stand bei den anderen Digital-Projekten im Gesundheitswesen? Zeit für eine Bestandsaufnahme.

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Im Fokus: Die Telematikinfrastruktur

  • Die TI ist die sogenannte “Datenautobahn des Gesundheitswesens”.
  • Sie soll eine schnellere und sichere Kommunikation zwischen den medizinischen Leistungserbringern gewährleisten und dadurch eine bestmögliche Patientenversorgung sicherstellen.
  • Die TI ist Grundvoraussetzung für digitale Fachanwendungen wie das E-Rezept, die eAU, KIM oder die ePA.

Wie ist der Stand, und wie geht es weiter?

Nach dem wochenlangen Ausfall im Sommer 2020 läuft die TI inzwischen halbwegs stabil. Kleinere technische Problemen lassen sich dennoch nicht ausschließen. Zuletzt kam es beim weit verbreiteten ORGA-Kartenterminal während des Einlesevorgangs der neuen eGK (Generation 2.1.) zu elektrostatischen Entladungen, die das gesamte Kartenterminal lahmlegen können. Sollte es sich hierbei um ein reines Hardware-Problem handeln, könnte die Behebung zeit- und kostenintensiv werden. Ungemach droht auch bei den TI-Konnektoren. Denn die eingebauten Zertifikate, mit denen die Konnektoren ihren Berechtigungsstatus nachweisen, haben nur eine begrenzte Lebensdauer von fünf Jahren. Konkret bedeutet das: Die ersten dieser Zertifikate werden im Jahr 2022 ungültig. Aktueller Plan ist, die Laufzeit der Zertifikate bis ins Jahr 2025 zu verlängern. Zu diesem Zeitpunkt plant die gematik allerdings schon die Ablösung der bestehenden Telematikinfrastruktur durch ein neu konzeptioniertes System (“TI 2.0”), das im Wesentlichen ohne Hardware-Komponenten auskommen soll.

Fazit:

Angesichts des gigantischen Aufwandes, 150.000 Praxen und Apotheken digital zu vernetzen, gibt es zur Nutzung der bestehenden Telematikinfrastruktur keine Alternative. Trotz aller technischen Unzulänglichkeiten wird die TI deshalb weiterhin die zentrale Komponente des digitalen Gesundheitswesens bleiben. Mittlerweile sind bereits über 90 % der Arztpraxen angeschlossen, bei den Apotheken ist dies flächendeckend der Fall. Wir bei RED bieten mit RED telematik einen TI-Anschluss an, mit dem Heilberufler die gesetzliche Anbindungspflicht erfüllen, ihre Betriebskosten senken und gleichzeitig ihren eigenen Aufwand minimieren können.

Gemeinsam vernetzt: Die Telematikinfrastruktur (TI) soll den Austausch aller Heilberufler (Ärzte, Apotheker, Therapeuten, Pflegende etc.) erleichtern und wird oft als Datenautobahn des Gesundheitswesens bezeichnet.

Im Fokus: Das E-Rezept

  • Das elektronische Rezept soll die altbewährte Papier-Verordnung (“Muster 16”) ersetzen.
  • Ziel ist es, den Verordnungsprozess für Patienten, Praxen und Apotheken deutlich zu vereinfachen.
  • Voraussetzungen: TI-Anbindung, eHBA 2.0, PVS-Update

Wie ist der Stand, und wie geht es weiter?

Der ursprüngliche E-Rezept-Startschuss war für Mitte 2021 geplant. Ein Zeitpunkt, der deutlich zu früh gesetzt war, wie sich kurz vor dem Stichtag herausstellte. Allerdings brachten auch die nächsten Monate keine Besserung. Die im Spätsommer durchgeführten “Konnektathons” der gematik, bei denen das Zusammenspiel von Arzt- und Apothekensystemen getestet wurden, lieferten ernüchternde Ergebnisse, und so passte es ins Bild, dass in den Feldtests bis Anfang Dezember gerade einmal 42 E-Rezepte erfolgreich verarbeitet worden waren. Die Testphase wurde daraufhin auf unbestimmte Zeit verlängert. Mitte Februar zog das BMG endgültig die Reißleine und setzte die bundesweite, verpflichtende Einführung auf unbestimmte Zeit aus. Der flächendeckende Rollout soll demnach erst angegangen werden, sobald die technischen Voraussetzungen es zulassen. Die Politik reagiert damit unter anderem auf eine eingereichte Petition der KVB, die vor einer Überforderung der betroffenen Praxen gewarnt hatte.

Fazit:

Die meisten Praxis- und Apothekensysteme sind mittlerweile technisch in der Lage, mit E-Rezepten umzugehen. Dennoch ist das System weit davon entfernt, den bestehenden Papierprozess bundesweit vollständig zu ersetzen. Welche Lehren aus dem gescheiterten Rollout gezogen werden, ist momentan offen – hier wird sich die Politik nach Abklingen der aktuellen Pandemiewelle erst einmal orientieren und neu sortieren müssen. Eine baldige bundesweite Einführung des E-Rezepts scheint damit erst einmal in weite Ferne gerückt.

Im Fokus: eAU und KIM

  • Vertragsärzte sollen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch an die Krankenkassen übermitteln.
  • Der Austausch von eAU’s zwischen Praxen und Kostenträgern erfolgt über ein sicher verschlüsseltes Verfahren namens KIM (Kommunikation im Medizinwesen).
  • Voraussetzungen: TI-Anbindung, eHBA 2.0, PVS-Update

Wie ist der Stand und wie geht es weiter?

Auch beim zweiten großen eHealth-Projekt war Ende 2021 absehbar, dass sich die geplante Einführung zum Jahresanfang nicht umsetzen lassen würde. Dies lag vor allem daran, dass sich nicht alle Praxen an KIM angeschlossen hatten. Darüber hinaus konnten einige Arztsysteme – im Gegensatz zu RED medical – noch keine eAU’s erstellen. Als dann noch einzelne KIM-Nachrichten bei den branchenweiten Tests im Herbst einfach verschwanden, war die Aussetzung des Rollout-Termins nur noch eine Frage der Zeit. Aktuell gilt: Falls in einer Praxis ab dem 1. Januar 2022 die technischen Voraussetzungen für die eAU nicht verfügbar sind oder eine Übermittlung nicht möglich ist, kann das Ersatzverfahren angewendet werden – sprich: die alte Papier-AU. Einen konkreten Zeitpunkt zur verpflichtenden eAU-Einführung gibt es momentan nicht. Dennoch ist positiv hervorzuheben, dass Anfang 2022 schätzungsweise bereits ein Zehntel der AU’s elektronisch versandt werden. Auch wenn KIM noch nicht flächendeckend verwendet wird, nimmt die eAU im Gegensatz zum E-Rezept also merklich an Fahrt auf.

Fazit:

Praxen, die bisher noch nicht an KIM angeschlossen sind oder die eAU noch nicht genutzt haben, sollten sich so schnell wie möglich mit dem Verfahren vertraut machen. Denn: Trotz konzeptioneller Schwächen und einiger Kinderkrankheiten, die noch beseitigt werden müssen, könnte das Verfahren bis Mitte des Jahres weitgehend ausgerollt sein.

Im Fokus: Elektronische Patientenakte (ePA)

  • Patienten können ihren Ärzten, Therapeuten und Apothekern durch die ePA alle relevanten Informationen für eine bestmögliche Behandlung zur Verfügung stellen.
  • Seit 2021 gibt es die Verpflichtung der Kostenträger, Ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen.
  • Voraussetzungen: TI-Anbindung, Update auf ePA-Konnektor, PVS-Modul, eHBA 2.0

Wie ist der Stand und wie geht es weiter?

Am 1. Januar ging die elektronische Patientenakte offiziell an den Start. Eine Umfrage vom November 2021 zeichnet allerdings ein enttäuschendes Bild der Lage. So ist die ePA erst bei weniger als 0,5 Prozent der Befragten tatsächlich im Gebrauch, obwohl über drei Viertel der Patienten gerne eine elektronische Patientenakte nutzen möchte. Anfang 2022 soll nun die zweite Stufe der ePA live gehen. Diese bringt unter anderem ein verfeinertes Berechtigungskonzept (Patienten können Zugriffe auf einzelne Dokumente setzen) und die Mitnahmemöglichkeit der Akte bei Kassenwechsel.

Fazit:

Die Diskrepanz zwischen Nachfrage und tatsächlicher Nutzung der elektronischen Patientenakte ist frappierend. Als Hauptgrund sieht die Umfrage die fehlende Aufklärung der Patienten durch Kostenträger und Ärzte – was unter anderem auch daran liegt, dass die Erstbefüllung der ePA mit 10 Euro in keinster Weise kostendeckend vergütet ist. Aber auch der fehlende Funktionsumfang und das komplizierte Beantragungsverfahren halten Patienten von der Nutzung ab.

Zwar hat insbesondere der elektronische Impfpass aktuell das Potential, die flächendeckende Nutzung der ePA deutlich zu beschleunigen. Bis hierzu die entsprechenden technischen Funktionen in allen Praxis- und Krankenhaussystemen vorhanden sind und die Inhalte des Papier-Impfpasses validiert übertragen werden, wird es aber noch dauern. Bis dahin wird die ePA in den Praxen wohl keine größere Rolle spielen.

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