Die „alten“ Erstattungspauschalen für die Nutzung der Telematikinfrastruktur sind Geschichte. Folglich erhalten Ärzte und Psychotherapeuten und alle weiteren an die TI angeschlossenen Heilberufler keine weiteren Einmal-Erstattungen mehr. Stattdessen gibt es seit dem 1. Juli 2023 eine feste monatliche Pauschale, in der alle Kostenpunkte (zum Beispiel Erstausrüstung und Konnektorwechsel) im Zusammenhang mit der TI enthalten sind. Doch die schnelle Einführung und komplexe Berechnung lassen viele Fragen für Heilberufler offen. Im folgenden Beitrag beleuchten wir für Sie die Details der Umstellung und stellen Ihnen einen Leitfaden zur Verfügung, mit dem Sie Ihre persönliche Erstattungssumme berechnen können.

Neue TI-Erstattungspauschalen

Die „alten“ Erstattungspauschalen für die Nutzung der Telematikinfrastruktur sind Geschichte. Folglich erhalten Ärzte und Psychotherapeuten und alle weiteren an die TI angeschlossenen Heilberufler keine weiteren Einmal-Erstattungen mehr. Stattdessen gibt es seit dem 1. Juli 2023 eine feste monatliche Pauschale, in der alle Kostenpunkte (zum Beispiel Erstausrüstung und Konnektorwechsel) im Zusammenhang mit der TI enthalten sind. Doch die schnelle Einführung und komplexe Berechnung lassen viele Fragen für Heilberufler offen. Im folgenden Beitrag beleuchten wir für Sie die Details der Umstellung und stellen Ihnen einen Leitfaden zur Verfügung, mit dem Sie Ihre persönliche Erstattungssumme berechnen können.

Anforderungen: Bekomme ich eine Pauschale?

Sie sind berechtigt, die TI-Erstattungspauschale zu erhalten, wenn Sie an die TI angeschlossen sind und die folgenden gesetzlich geforderten eHealth-Funktionen in Ihrer Praxissoftware zur Verfügung stehen:

Erforderliche eHealth-Funktionen

Für Ärzte & Psychotherapeuten verpflichtend:

Das Notfalldatenmanagement (NFDM) ermöglicht Ärzten im medizinischen Notfall, direkt auf essenzielle Informationen von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zugreifen zu können. Hierzu zählen Diagnosen, Medikamente, Allergien oder auch der Schwangerschaftsstatus. Der Notfalldatensatz dient nicht nur in Notfällen als Informationsquelle, sondern auch bei regulären Behandlungen – und kann optional in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden.

Der elektronische Medikationsplan (eMP) speichert zum selben Zweck Informationen zur Medikation, Allergien und Unverträglichkeiten von Patienten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK).

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das Kernstück der TI. Sie fungiert als zentrale Sammelstelle für alle Patientendaten aus unterschiedlichen Quellen. Die Patientenakte ermöglicht einen ganzheitlichen Überblick über Befunde, Diagnosen, Therapien und Notfalldaten, um sie Ärzten, Therapeuten und Apothekern zur Verfügung zu stellen.
Der Kommunikationsdienst KIM ermöglicht medizinischen Praxen das sichere elektronische Versenden und Empfangen medizinischer Dokumente (z. B. eAU und eArztbriefe) über die Telematikinfrastruktur. Der Dienst funktioniert wie ein verschlüsseltes E-Mail-Programm und lässt sich direkt in das Praxisverwaltungssystem (PVS) integrieren.

Der eArztbrief enthält – wie sein analoger Vorgänger – wesentliche Informationen über Behandlungen und Therapien eines Patienten. Er stellt eine schnelle, sichere und papierlose Alternative zu Fax oder Briefpost dar und darf nur über einen zugelassenen KIM-Dienst (Details siehe oben) versendet und empfangen werden. 

Nur für Ärzte verpflichtend:

Vertragsärzte sind seit Januar 2022 verpflichtet, Krankenkassen über die Arbeitsunfähigkeit ihrer Patienten zu informieren. Dies geschieht mittels der eAU, die über die Telematikinfrastruktur an die Kassen übertragen wird. Von dort aus stehen die Daten auch den Arbeitgebern zur Verfügung, vorausgesetzt die Patienten haben ihre Krankschreibung beim Arbeitgeber gemeldet.

Seit dem 1. Juli 2023 hat der Rollout des eRezepts begonnen. Zum 1. Januar 2024 werden Vertragsärzte eRezepte verpflichtend ausstellen müssen.

Diese können von den Patientinnen und Patienten dann mit einer Smartphone-App, per Papier-Ausdruck oder direkt über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke eingelöst werden.

Achtung: Fehlt eine eHealth-Funktion in Ihrer Praxis, reduziert sich die TI-Pauschale um 50 Prozent. Bei zwei oder mehr fehlenden Funktionen entfällt die Erstattung komplett.

Übrigens: Bei unserer Praxissoftware RED medical sind alle gesetzlich geforderten eHealth-Funktionen inklusive. Eine eventuell notwendige KIM-Adresse muss separate beauftragt werden. Für Nutzer anderer Praxissysteme bieten wir diese Funktionen auch als Stand-Alone-Lösung an.

Das bedeutet: Mit uns sind Sie immer auf der sicheren Seite, was die TI-Erstattung angeht.

Sie haben noch keinen TI-Anschluss?

Gerne beraten wir Sie ganz persönlich rund um das Thema Erstanschluss. Informieren Sie sich dazu auf unserer Webseite oder vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit unseren TI-Experten.

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Wie hoch fällt meine TI-Pauschale aus?

Haben Sie alle oben geforderten Anwendungen erfüllt, werden Sie eine Erstattung erhalten. Die genaue Höhe des TI-Pauschalbetrags ist aber von zwei Faktoren abhängig, die wir im Folgenden erklären.

Faktor 1: Datum Erstausstattung oder Konnektortausch

Um zu bestimmen, ob Sie direkt die volle TI-Erstattung geltend machen können oder zunächst eine reduzierte Pauschale erhalten, müssen zwei Fragen geklärt werden:

  • Wann wurden Sie erstmals an die TI angeschlossen?
  • Haben Sie bereits Ihren Konnektor getauscht und wenn ja: wann?

Anhand dieser beiden Fragen werden Sie in eine von drei Gruppen eingeteilt:

Gruppe 1:
Kürzlich angeschlossen

  • Erstausstattung zwischen 1.1.2021 und 30.6.2023
  • kein Konnektor­tausch vor 30.6.2023

Gruppe 2:
Konnektortausch vollzogen

  • Konnektortausch vor dem 30.6.2023

Gruppe 3:
Alle sonstigen

  • Erstausstattung vor dem 1.1.2021 oder nach dem 30.6.2023
  • Noch kein Konnektortausch durchgeführt

Gruppe 1: Kürzlich angeschlossen

  • Erstausstattung zwischen 1.1.2021 und 30.6.2023
  • kein Konnektor­tausch vor 30.6.2023

Gruppe 2: Konnektortausch vollzogen

  • Konnektortausch vor dem 30.6.2023

Gruppe 3: Alle sonstigen

  • Erstausstattung vor dem 1.1.2021 oder nach dem 30.6.2023
  • Noch kein Konnektortausch durchgeführt

Wenn Ihre Erstausstattung zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 30. Juni 2023 stattgefunden hat und ihr Konnektor bisher noch nicht getauscht wurde, fallen Sie in Gruppe 1.

Wenn Ihr Konnektor bereits vor dem 30. Juni 2023 getauscht wurde, gehören Sie zur Erstattungsgruppe 2.

Alle restlichen Heilberufler, die an die TI angeschlossen sind und noch keinen Konnektortausch durchgeführt haben, fallen in Gruppe 3. Diese Gruppe erhält von Anfang an die volle TI-Erstattungspauschale.

Sie sind zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 30. Juni 2023 an die TI angeschlossen worden? Dann erhalten Sie erst einmal die reduzierte TI-Pauschale.

Wichtig: Wie lange die reduzierte Pauschale ausgezahlt wird, hängt davon ab, wann Erstausstattung und Konnektortausch durchgeführt wurden.

Wie berechnet sich die reduzierte Pauschale konkret?

  • Der Zeitraum für die Zahlung der reduzierten Pauschale wird für 30 Monate angesetzt und berechnet sich ab dem Datum Ihrer TI-Erstausstattung.
  • Wurde der Konnektor bei Ihnen bereits vor dem 30. Juni 2023 getauscht, so werden die 30 Monate nicht ab dem Datum der TI-Erstausstattung gerechnet. Grundlage ist dann das Datum, an dem der Konnektor getauscht wurde.
  • Tatsächlich ausgezahlt wird die reduzierte TI-Pauschale aber erst ab dem 1. Juli 2023 – und zwar nur für die Anzahl an Monaten, die ab diesem Stichtag noch übrig sind.

Beispielrechnung (Gruppe 1)


In einer Praxis erfolgte die Erstausstattung, also der Anschluss an die Telematikinfrastruktur, am 1. September 2021. Es gab noch keinen Konnektortausch (Gruppe 1). Der tatsächliche Reduzierungszeitraum berechnet sich, indem ab dem 1. September 2021 (Datum der Erstausstattung) 30 Monate gerechnet werden. Im Anschluss wird die reduzierte Pauschale aber nur für alle Monate gezahlt, die nach dem 1. Juli 2023 (Umstellung der Erstattungspauschale) liegen.

Das bedeutet: Es verbleiben zum Stichtag der Umstellung noch 8 Monate, in denen die reduzierte Pauschale ausgezahlt wird. Danach erhält die Praxis die volle Pauschale.

Faktor 2: Praxisgröße

Im letzten Schritt hängt die Höhe Ihrer tatsächlichen Erstattung zusätzlich von der Anzahl der behandelnden Ärzte bzw. Psychotherapeuten in Ihrer Praxis ab. Hier wird zwischen den folgenden Gruppen unterschieden:

  • bis 3 Behandler
  • 7-9 Behandler
  • Ab 10 Behandler

Bei mehr als 9 behandelnden Ärzten bzw. Psychotherapeuten erhöht sich die Pauschale jeweils um einen festen Betrag je 3 weitere Behandler. 

Das bedeutet: Eine Praxis mit 10, 11 oder 12 Ärzten/Psychotherapeuten erhält mehr Geld als eine Praxis mit 7 bis 9 Behandlern. Ab 13 Ärzten erhöht sich die Erstattung dann erneut. Mehr Geld gibt es dann wieder ab 16 Ärzten – und so weiter.

In dieser Übersicht können Sie einsehen, wie hoch die Pauschale für Ihre Praxis letztendlich ausfällt:

RED telematik – Ihr TI-Anschluss innerhalb der Erstattung

Viele TI-Anbieter haben die Umstellung auf die monatlichen Erstattungspauschalen in der Telematikinfrastruktur genutzt, um ihre Preise – teilweise über den Erstattungsbetrag hinaus – zu erhöhen. Bei RED ist unser Ziel nicht die Gewinnmaximierung und der Profit um jeden Preis. Deshalb liegen unsere Preise deutlich unter den Tarifen des Wettbewerbs.

Preiswerter TI-Anschluss

Informieren Sie sich jetzt zu unserem kostengünstigen TI-Anschluss im Rechenzentrum.

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